Immobilienwertermittlung
Leistungsumfang
In den Bereich der Immobilienwertermittlung fallen alle Arten der Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken:
- Verkehrswertermittlung von Baugrundstücken, Mietwohn- und Geschäftshäusern, Gewerbeimmobilien, Eigentumswohnungen etc.
- Wertermittlung für Sonderflächen wie Arrondierungsflächen, Erholungsflächen, Gewässer, Nichtbauland
- Ermittlung der Wertminderung durch auf der Immobilie lastende Einschränkungen wie Überbauung, Fensterrecht, Geh-, Fahr- und Leitungsrecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Baubeschränkungen etc.
- Erstellung von Schiedsgutachten für zwei oder mehr Parteien
Anlass
Anlässe zur Wertermittlung können sein:
- Verkauf bzw. Kauf, Mietkauf
- Anteilsverkauf oder -übereignung
- Vermögensteilung, z. B. bei Erbauseinandersetzung oder Ehescheidung
- Nachweis des niedrigeren Wertes gegenüber dem Finanzamt
- Beleihung
- Bilanzierung
- Entnahme aus dem Betriebsvermögen
- Ermittlung der Höhe einer Entschädigung, z. B. bei Enteignung oder durch Grundstücksbelastungen
- Beauftragung durch das Gericht in einem Rechtsstreit oder im Rahmen einer Zwangsversteigerung
- andere mehr
Die Wertermittlung durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erfolgt gemäß den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie je nach Art und Lage der Immobilie gemäß den meist vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte veröffentlichten Bewertungsmodellen, z. B. zu Liegenschaftszinssätzen oder Sachwertfaktoren.
Benötigte Dokumente
Im Fall der Beauftragung benötige ich folgende jeweils stichtagsbezogene Unterlagen:
bei unbebauten Grundstücken:
- Grundbuchauszug
- Auszug aus der Flurkarte (Liegenschaftskataster)
bei Einfamilienhäusern:
- Grundbuchauszug
- Auszug aus der Flurkarte (Liegenschaftskataster)
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte)
- falls vorhanden: Energieausweis, Flächenberechnung
bei Mietwohnhäusern:
- Grundbuchauszug
- Auszug aus der Flurkarte (Liegenschaftskataster)
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte)
- falls vorhanden: Energieausweis, Flächenberechnung
- Mietenliste mit Angabe der Wohnflächen und der Nettokaltmieten
bei Geschäftshäusern:
- Grundbuchauszug
- Auszug aus der Flurkarte (Liegenschaftskataster)
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte)
- falls vorhanden: Energieausweis, Flächenberechnung
- Mietenliste mit Angabe der Nutzflächen und Mietkonditionen bzw. Vorlage der Mietverträge
bei Eigentumswohnungen:
- Grundbuchauszug
- Auszug aus der Flurkarte (Liegenschaftskataster)
- Bauzeichnungen (Grundriss der Wohnung, Lageplan von Sondernutzungsrechten)
- falls vorhanden: Energieausweis, Flächenberechnung
- Teilungserklärung
- Protokoll der letzten Eigentümerversammlung
- Hausgeldabrechnung/Wirtschaftsplan
ggf. weitere Unterlagen:
- relevante Verträge wie Nießbrauchrechtsvereinbarung, Nutzungsvereinbarungen, Bauanträge/-bewilligungen etc.